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  • Neue Regeln und Öffnungszeiten für Schwimmbäder

Die neue NRW-Coronaschutzverordnung sorgt bei den städtischen Bädern für veränderte Rahmenbedingungen. Ab 20. August gilt: Nur noch Getestete, Geimpfte und Genesene dürfen in den Hallenbädern schwimmen. In den Freibädern können sich die Badegäste über weitreichende Lockerungen freuen. Für den Besuch der Coburg sowie der Freibäder Stapelskotten und Hiltrup ist ab sofort keine Onlinereservierung mehr erforderlich. Wer hier seine Bahnen ziehen will, kann dies ohne Anmeldung, ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis tun.

Das Hallenbad Mitte öffnet am 23. August das erste Mal wieder nach der Sommerpause. Auch das Hallenbad Kinderhaus, das bereits seit dem 2. August geöffnet ist, können getestete, geimpfte und genesene Badegäste weiterhin nutzen. Die Hallenbäder Roxel, Wolbeck und Hiltrup stehen wegen der hohen Nachfrage nach Schwimmkursen zunächst ausschließlich den Vereinen und Schulen zur Verfügung. Das Hallenbad Ost wird am 6. September in die Hallenbadsaison starten. Die Freibäder Stapelskotten und Hiltrup beenden die Saison am 5. September. Die Coburg soll, wenn es die Witterung zulässt, bis in den Oktober hinein geöffnet bleiben.

Die Öffnungszeiten sind sowohl in den Freibädern wie auch in den Hallenbädern nicht mehr in Zeitfenster unterteilt, damit die Besucher nicht auf die Minute pünktlich sein müssen und möglichst keine Warteschlangen entstehen.

Damit bei den Einlasskontrollen in den Hallenbädern keine langen Wartezeiten entstehen, werden alle Badegäste gebeten, das entsprechende Nachweisdokument sowie ein amtliches Ausweisdokument bereitzuhalten. Wie in den Freibädern ist keine Onlinereservierung mehr vorgesehen.

Um die Personenbegrenzung im Bad zu kontrollieren, wird jedem Gast am Eingang ein Anhänger ausgehändigt, der beim Verlassen des Bades wieder abgegeben werden muss. Im Hallenbad Kinderhaus dürfen sich 135 Personen gleichzeitig aufhalten, im Hallenbad Mitte sind es 160 Personen.

Alle neuen Öffnungszeiten sowie die Zutrittsvoraussetzungen und Besucherbegrenzungen für die Hallenbäder sind ab sofort auf der Internetseite des Sportamtes zu finden: www.stadt-muenster.de/sportamt/baeder.html

Quelle: Amt für Kommunikation, Stadt Münster.

 
Von Gast am 20.08.2021
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Kategorien: Aktuelles
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