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Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt
Die Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt am kommenden Montag, 16. Mai, und gilt sowohl für Mitarbeitende der Stadtverwaltung wie für Besucherinnen und Besucher. Gründe sind die aktuelle Infektionslage, aber auch die bundesweite Aufhebung der meisten Corona-Schutzvorkehrungen, die eine lokale Sonderregelung nicht mehr zulassen. „Gleichwohl empfehlen wir in geschlossenen Räumen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske zum Eigen- und Fremdschutz“, so Stadtrat Wolfgang Heuer.
Der Krisenstab der Stadt Münster hat heute, 29.12.2021, angesichts stark steigender Infektionszahlen entschieden, mehrere große städtische Veranstaltungen im Theater Münster ab sofort bis zum 13. Januar 2022 abzusagen. (...)
Ab Dienstag, 28.12., gelten nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes strengere Kontaktbeschränkungen auch für Genese und Geimpfte: Private Treffen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. (...)
Aufgrund der weiterhin bedrohlichen Coronalage – insbesondere die Verbreitung der Mutante Omikron und der Belastung der Krankenhäuser – haben Bürgerausschusses münsterscher Karneval, sämtliche Karnevalsgesellschaften, der Vorstand der Prinzengarde sowie (...)
Ab Freitag (26. November) gilt in der Innenstadt Münsters eine Maskenpflicht. Die Stadt hat aufgrund weiterhin steigender Infektionszahlen eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. (...)